AKTUELLE REISE-INFORMATIONEN
(Stand 25. November 2021, 12:00 Uhr)
Für den gesamten Freizeitbereich gilt fortan in Nordrhein-Westfalen (NRW) die 2G-Regel.
Unter anderem hat dies Gültigkeit für den Besuch von Weihnachtsmärkten und für private/touristische Übernachtungen.
Darüber hinaus weitet NRW die 3G-Regel aus. Für den Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien müssen Personen künftig geimpft, genesen oder getestet sein. Diese 3G-Nachweispflicht gilt auch für nicht-touristische Übernachtungen.
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